Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

der Firma sleepfactory* GmbH & Co. KG
Stand: 01/2015

§ 1 Vertragsschluss

  1. Alle Aufträge werden unter Zugrundelegung nachstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeführt, welche mit der Auftragserteilung anerkannt werden. Etwaigen, entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird demzufolge ausdrücklich widersprochen. Die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG behält sich vor, trotz evtl. anders lautenden Auftragseingang, Lieferung und Faktura ggf. anders lautend zu bestätigen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend vorbehaltlich Verfügbarkeit, Preisänderung und Zwischenverkauf. Irrtum und Druckfehler sowie technische Änderungen sind vorbehalten. Bereits jetzt ist für alle unsere Angebote und Lieferungen vereinbart, dass unsere Angaben zu unseren Produkten, insbesondere bzgl. technischer Daten, Maßangaben, Form, Farbe und Funktion CIRKA-Angaben sind. Diese Angaben sind vertraulich. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Angaben sind nicht gestattet.
  3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG zustande. Vereinbarungen mit Außendienstmitarbeitern sind für die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG nur dann verbindlich, wenn sie durch die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG schriftlich bestätigt werden. Auch Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit für die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG der Schriftform.
  4. Auftragsbestätigungen sind unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Nicht unverzüglich beanstandete Auftragsbestätigungen gelten als genehmigt. Sonderanfertigungen, Sondergrößen, Sonderposten sowie Teile, welche nicht in unserem Produktkatalog enthalten sind, sind vom Umtausch, einer Wandlung und etwaigen Schadensersatz ausgeschlossen.

§ 2 Preise

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3 Lieferung und Leistung

  1. Liefertermine werden durch die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG festgelegt. Dritten zugesagte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden ist. Eine etwaige Lieferfrist gilt als gewahrt, wenn die Ware das Werk/Auslieferungslager verlassen hat oder dem Empfänger Versandbereitschaft angezeigt worden ist. Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, welche die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG nicht zu vertreten hat, verlängern etwaige Lieferfristen entsprechend.
  2. Wird die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG aus Gründen, welche sie nicht zu vertreten hat, die Lieferung unmöglich, wird sie, soweit es sich beim Käufer um einen Vollkaufmann handelt, von ihrer Lieferverpflichtung frei. Schadensersatzansprüche des Empfängers gegenüber der Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG sind ausgeschlossen. Die Waren werden in unserem Versandlager dem beauftragten Spediteur im einwandfreien Zustand übergeben und auch die Verpackung dieser Sendung entspricht den Richtlinien der internationalen CMR-Verordnung. Dies bestätigt der Frachtführer mit seiner Unterschrift auf dem Versanddokument.
  3. Gerät der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG berechtigt, aber nicht verpflichtet, sollte eine Nachfrist von zumindest 10 Kalendertagen fruchtlos verstrichen sein, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt zumindest 30% vom Warennettowert, soweit die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG keinen höheren Schaden nachweist.
  4. Die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese können gesondert berechnet werden.
  5. Alle Lieferungen erfolgen EXW/unfrei ab Werk (Auslieferungslager). Die Lieferung erfolgt durch Dritte (dem beauftragten Spediteur). Der Gefahrenübergang des Transportes findet bereits ab Werk (Auslieferungslager) statt. Der Spediteur liefert die Ware bis zur vereinbarten Lieferadresse. Das Abladen und Vertragen der Ware ist vom Käufer zu realisieren. Der Spediteur ist nicht verpflichtet Produktverpackungen zu übernehmen, da diese Teile des Kaufvertrages sind und zum Schutze des Produktes dienen. Alle dieser Lieferkonditionen abweichenden Vereinbarungen erfordern der Schriftform und bedürfen einer Auftragsbestätigung durch die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG.

§ 4 Zahlung

  1. Der Rechnungsendbetrag ist – rein netto – in Vorkasse vollständig zu zahlen. Alle von dieser Zahlungskonditionen abweichende Vereinbarungen erfordern der Schriftform und bedürfen einer Auftragsbestätigung durch die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG. Für solche Vereinbarungen ist das Rechnungsdatum der Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG die Basis für etwaige Skonti. Maßgebend ist grundsätzlich der Zahlungseingang bei der Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG.
  2. Zahlungsverzug tritt ohne gesonderte Mahnung aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein. Die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG ist demgemäß berechtigt, Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz zu berechnen, soweit sie nicht einen höheren Verzugsschaden nachweist.
  3. Ist die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG nach den getroffenen Vereinbarungen oder Kraft Gesetzes zu einer Vorausleistung oder Zug um Zug Leistung verpflichtet, so gilt Folgendes: Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder werden der Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG Umstände bekannt, welche Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Käufers rechtfertigen, so kann die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG nach ihrer Wahl entweder Vorauskasse verlangen oder verlangen, dass die Forderungen der Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland besichert werden. Sie kann stattdessen auch vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG Vorauskasse oder Besicherung, so ist die Zahlung binnen 14 Kalendertagen zu leisten bzw. die Bürgschaft binnen 14 Tagen beizubringen, gerechnet vom Datum des Verlangens der Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG. Bis zum Eingang der Zahlung bzw. des Sicherungsnachweises ist die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG berechtigt, ihre Leistungen zurückzuhalten und zwar unabhängig davon, welche Liefertermine vereinbart wurden und ob es sich um eine Gesamtlieferung oder Teillieferung handelt. Erfolgt die Zahlung bzw. Besicherung nicht binnen vorgenannter Frist, so ist die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt 30% des Warennettowerts, es sei denn, dass die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG einen höheren Schaden nachweist. Bei Sonderanfertigungen, Sondermassen und Sonderposten hat der Käufer bei Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% kein Recht auf Ablehnung bzw. Nachlieferung. Anfallende Sonderposten müssen mit entsprechendem Nachlass übernommen werden. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

§ 5 Gewährleistung

  1. Die seitens der Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Dabei sind Beschädigungen der Verpackung unbedingt bereits beim Empfang der Ware auf dem Speditionsfrachtbrief zu vermerken. Erfolgt dies nicht, so wird gemäß §438 HGB vermutet, dass die Ware in vertragsgemäßen Zustand abgeliefert worden ist. Die bei einer sorgfältigen Untersuchung sofort erkennbaren Mängel sind ferner schriftlich mit einer Ausschlussfrist von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware mit Beifügung des Lieferbelegs, detailliert gegenüber der Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG zu rügen. Bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche ab Erkennbarkeit zu rügen.
  2. Bei begründeter Mängelrüge steht dem Käufer entsprechend der gesetzlichen Regelung ein Anspruch auf Nacherfüllung zu. Der Verkäuferin allein steht das Recht zu, zu bestimmen, ob die Nacherfüllung durch Reparatur oder Nachlieferung erfolgt. Die vom Käufer der Verkäuferin zu setzende angemessene Frist zur Nacherfüllung gem. § 323 BGB beträgt sechs Wochen.
  3. Der Verkauf erfolgt ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr.
  4. Berechtigte Mängelrügen gewähren kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des gesamten Kaufpreises sondern lediglich des Wertes der mangelhaften Teile.
  5. Alle Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald der Besteller selbst begonnen hat, die beanstandeten Artikel nachzubessern, umzubauen oder sie in bestehendes Inventar einzubauen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller bezahlt sind.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, das Eigentum der Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Die Ansprüche gegen die Versicherung sind an die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, die Abtretung der Versicherung nach Aufforderung durch die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG anzuzeigen.
  3. Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines verlängerten Eigentumsvorbehalts weiter veräußern. Der Käufer tritt die aus der Weiterveräußerung entstandenen Forderungen und Nebenrechte ab. Bei teilweiser Zahlung des Kunden gilt die an die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderung berechtigt – im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs. Diese Befugnis erlischt mit Zahlungsverzug. Der Käufer ist dann zur unverzüglichen Übergabe einer Liste der offenen Forderung sowie zur Mitwirkung bei deren Einzug verpflichtet. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zu übereignen.
  4. Die Firma SLEEPFACTORY* GMBH & CO. KG ist ausdrücklich berechtigt, bei Überschreitung einer gewährten Zahlungsfrist die gelieferte Ware jederzeit abzuholen. Der Käufer verpflichtet sich zur unverzüglichen Aushändigung der Ware. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tatsächlichen Erlös nach Abzug der Rücktransport-, Lagerund sonstigen Verwertungskosten.

§ 7 Sonstiges

  1. Musterberechnung: Muster werden nach Maßgabe der von dem Verkäufer getroffenen Bestimmungen abgegeben und berechnet. Die Berechnung erfolgt zum Preis der bemusterten Ware. Musterrabatte werden nicht gewährt.
  2. Verbot von Kommissionsware und Leihlagern: Es ist nicht gestattet, der Kundschaft Ware gegen Abrechnung nach Weiterverkauf abzugeben oder auszuleihen. Ausnahmen hiervon sind nur mit Genehmigung des Verkäufers zulässig.
  3. Für sämtliche Aufträge gilt Deutsches Recht bereits jetzt als vereinbart. Im Verhältnis zu ausländischen Bestellern wird die Anwendung der einheitlichen internationalen Kaufgesetze vom 17.07.1973 ausgeschlossen. Bei unterschiedlicher Sprache der Vertragsurkunden ist die deutsche Fassung maßgebend.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz der Verkäuferin.
  5. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingung ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.